Kinderreisepässe werden nicht mehr verlängert !

Kinder jeden Alters benötigen auf Reisen ein eigenes Ausweisdokument. 

Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.

Ein Personalausweis genügt für Reisen innerhalb der Europäischen Union, Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein sowie für Reisen in die Türkei. 

Auskunft über das jeweils benötigte Reisedokument geben die Reise- und Sicherheitshinweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

Für Reisen außerhalb der EU ist für das Kind in der Regel ein Reisepass erforderlich. 

Reisepässe und Personalausweise für Personen unter 24 Jahren sind maximal 6 Jahre gültig. 

Auskunft erteilt das Bürgerbüro: Tel.: 06691 963020